Das neue Gebäudeenergiegesetz GEG 2024 – Auswirkungen auf die Praxis
Mit dem neuen GEG 2024 wurde festgelegt, dass nun erneuerbare Energien sowie Effizienzmaßnahmen in Gebäuden im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. In Verbindung mit der neuen EU-Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz heißt dies: Einführung des EH55-Standards hinsichtlich der Primärenergieanforderung im ersten und des Null-Emissions-Standards im weiteren Schritt bei Neubauten, erweiterte Anrechnung von PV-Strom, Verpflichtung zu Erneuerbaren Energien bei Wärmeerzeugern (65%-EE-Regel), Reduktion der Treibhausgas-Emissionen, Mieterschutz, Nachweisverfahren, Unternehmererklärungen, Beratungspflicht, Verknüpfung mit der Wärmeplanung, Fortführung der Fördersystematik, um nur einige Neuerungen zu nennen.
Die Kernänderung des GEG 2024, neue Heizungen zukünftig mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, wurde bereits 2021 vereinbart und dann nochmals 2022 nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine sowie 2023 bekräftigt. Dafür stehen zahlreiche Möglichkeiten – Wärmepumpen, Solarenergie, Biomasse, grüner Wasserstoff und Wärmenetze – zur Verfügung. Das Ziel des klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2045 wird auch dadurch unterstrichen, dass der Einsatz fossiler Brennstoffe in Heizkessel ab 2045 nicht mehr zulässig ist.
Eng mit der Gesetzgebung sind die Förderprogramme BEG verknüpft. Bei der Förderung für Gebäude – sowohl beim Neubau wie bei der Sanierung – und für erneuerbare Energien wurden etlichen Änderungen eingeführt und Schwerpunkte neu gesetzt.
Die Heizungsförderung ist ab 2024 für Private auf bis zu 70% erhöht, einschließlich Einkommensbonus sowie Klimageschwindigkeits-Bonus beim Austausch alter Öl-, Gas- oder Elektroheizungen. Die Ausrichtung ist stark auf Wärmepumpen, innovative Heizungstechniken, EE-Hybrid sowie Wärme- und Gebäudenetze fokussiert. Die technischen Anforderungen an die geförderten Anlagen sind angepasst worden. Die Förderquote bei Maßnahmen in der Gebäudehülle und Anlagentechnik erhöht um 5%, wenn vorab ein Sanierungsfahrplan iSFP erstellt und umgesetzt wird. Die Förderung von Komplettsanierungen zum Effizienzhaus ist auf hohem Niveau, Förderquoten von über 50% sind möglich. Der Bund hat eine neue BEG-Zentralseite geschalten: www.energiewechsel.de/beg. Das Förderprogramm wurde von 12 auf 16 Mrd. EUR jährlich aufgestockt.
Im Vortrag von Klaus Lambrecht werden Sie einen umfassenden Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten für Wohn- und Nichtwohngebäude erhalten und erfahren aus der Praxis heraus, was Sie konkret beachten müssen, um Fördergelder sinnvoll zu nutzen.
Referent: Dipl.-Phys. Klaus Lambrecht
Seminar Inhalt
Gebäudeenergiegesetz GEG 2023 / 2024
Anforderungen des GEG mit Kommentaren von Profis für Profis
Änderungen im GEG und Fortführung in den Novellen GEG 2023/24
das Niedrigstenergiegebäude als Anforderungsniveau – Verschärfung ab 2023/25
Abgrenzung von Wohn- zu Nichtwohngebäuden und Umgang mit gemischt genutzten Gebäuden
Änderungen bei Primärenergiefaktoren
Besonderheiten im Gebäudebestand
neue Anforderungen für Ausbau und Erweiterungen
Nutzungspflicht für erneuerbare Energien und Berücksichtigung Strom aus erneuerbaren Energien
die neue 65%-Erneuerbare-Energien Anforderung – Erfüllungsoptionen und Nachweisführung
Berücksichtigung von Gebäude- und Wärmenetzen
Verknüpfung mit der Wärmeplanung – wann greift was?
Einführung obligatorischer Energieberatungen
Übergangsfristen und Sonderregelung bei WEG, Etagenheizungen, Hallen
Änderungen bei Bußgeldvorschriften, im Vollzug und Schornsteinfeger
Ausblick auf die zukünftige GEG Novelle
Ausblick auf die begleitenden Bundesprogramme
Fragerunde
Bundesförderung effiziente Gebäude BEG
Übersicht über die aktuellen BEG Förderprogramme für Wohn- und Nichtwohngebäude
Neuerungen in der Förderung für Gebäude, Anlagentechnik, Erneuerbaren Energien und Nachhaltigkeit
Was muss bei Erweiterungen oder Ausbauten beachtet werden? Was ändert sich?
Abgrenzung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Unter welchen Bedingungen ist eine Kombination unterschiedlicher Förderprogramme möglich?
Die Welt der Boni: Welche Voraussetzungen gelten es für den WPB-, EE-, NH- und iSFP-Bonus?
Die neue Heizungsförderung mit Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus
Baubegleitung und Einbindung von Energie-Effizienz-Expert:innen
Den Sanierungsfahrplan im Rahmen der Förderung optimal einsetzen
Jung kauft Alt: neue Förderung von Familien mit Sanierungsabsicht
Verfahrensabläufe, Optionen und Fristen bei BEG EM, BEG WG und BEG NWG – wann ist welcher Antrag zu stellen? Welche Übergangsfristen gibt es?
Was ist förderschädlich? Wo liegen die Fallen? Was darf ich nie versprechen?
Navigationshilfen und FAQs
Fragerunde
Termine / Ort / Verpflegung
Das Seminar findet als 1-Tagesveranstaltung statt.
Fr. 23.05.2025 von 9.30 - 17.00 Uhr (inkl. insgesamt 1,5 Std. Pause)
energieberater-werkstatt
Dieselstraße 3, 72810 Gomaringen
Telefon: 07473-6219
Mail: info@energieberater-werkstatt.de
Seminargetränke, Pausensnack`s und Mittagscatering sind im Seminarpreis enthalten.
Kosten / Bedingungen
Die Kosten für die 1-Tagesveranstaltung betragen 345,00 € zzgl. MwSt. QNB-Mitglieder erhalten 25% Rabatt - bitte die Mitgliedschaft auf der Anmeldung angeben. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf mindestens 8 und maximal 15 Personen. Bitte rechtzeitig anmelden! Genaueres finden Sie unter Seminarbedingungen und Anmeldung.
Zum Seminar erhalten Sie ein Handout. Für die ausgeteilten Tools und Fachinformationen bringen Sie bitte ein USB-Stick mit.
Anerkennung
Die Veranstaltung wird mit Unterrichtseinheiten für die EE-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes angerechnet: 8 UE Wohngebäude, 8 UE Nichtwohngebäude, 8 UE Energieaudit DIN 16247
Die Veranstaltung wird jeweils bei der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/ Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/ Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur anerkannt.
Diese Veranstaltung wird durchgeführt von: